Zum Persönlichkeitsrecht gehört das Recht am eigenen Namen, das Recht am eigenen Bild und eigenen Wort und das „allgemeine“ Persönlichkeitsrecht, das jeden davor schützt, ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Auch Unternehmen haben ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Das Persönlichkeitsrecht schützt auch vor falschen Tatsachbehauptungen und Schmähkritik.

Das Recht des Einzelnen hat da allerdings Grenzen, wo andere Rechte und Interessen entgegenstehen, wie z.B. ein öffentliches Interesse an Berichterstattung oder die Meinungsfreiheit bzw. die Pressefreiheit nach Art 5 des Grundgesetzes.

In diesen Fällen ist eine Abwägung zwischen den gesetzlich und verfassungsrechtlich verankerten Rechten und Interessen vorzunehmen.

War das Persönlichkeitsrecht früher vor allem im Zusammenhang mit der „Papparazzi“-Berichterstattung über Prominente ein Begriff, hat durch die zunehmende Medialisierung die Zahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor allem im Internet stark zugenommen. Cyberstalking oder Mobbing in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, YouTube, WhatsApp und co. können jeden treffen und nachhaltig beeinträchtigen. Gegen falsche Tatsachbehauptungen, Schmähkritik oder unberechtigte Bildveröffentlichungen kann man sich jedoch zur Wehr setzen, etwa mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

In besonders sensiblen Bereichen, vor allem bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen sind auch strafrechtliche Sanktionen möglich.

Das Presserecht regelt als Teil des Medienrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen für journalistische Tätigkeit und betrifft neben den „klassichen Presseorganen“ Rundfunk, Print und Fernsehen auch die neuen Medien wie das Internet. Auch wer als Forenbetreiber auf seiner Homepage redaktionelle Inhalte veröffentlicht, muss sich diesen publizistischen Sorgfaltspflichten und sonstigen presserechtlichen Regeln stellen.

Die Rechtsberatung und –vertretung im Persönlichkeitsrecht und Presserecht:

  • Beratung und Vertretung bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, unberechtigter Bild- oder Wortberichterstattung
  • Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf
  • Schadensersatzansprüche
  • Ansprüche auf Geldentschädigung wegen immateriellen Schaden
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts und Rechts am eigenen Bild
  • Beratung zu presserechtlichen Fragen, z.B. Haftung für Inhalte, Forenhaftung, Impressumspflichten oder Gestaltung von Werbung und Anzeigen,
  • einstweiliger Rechtschutz
  • Anfertigung von Einwilligungserklärungen für Bildnutzung