Das Datenschutzrecht regelt die Pflichten derer, die Daten Betroffener verarbeiten. Das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in der jüngeren Zeit wieder verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten und die vom Bundesverfassungsgericht im sog. „Volkszählungsurteil“ erklärte These, dass es in Zeiten der automatischen Datenverarbeitung kein „belangloses“ Datum mehr gäbe, ist aufgrund der rasanten technischen Entwicklung und der Stellung der sozialen Medien in unserer Gesellschaft aktueller denn je.Die Umsetzung der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt viele Unternehmen, Vereine, Verbände und Freiberufler vor neue Herausforderungen.
Allein das Betreiben einer nicht rein privaten Webseite verpflichtet zu umfangreichen Datenschutzhinweisen.
Die Umsetzung der E-Privacy-Verordnung wird zu weiteren Obliegenheiten führen.
Die Kanzlei Bartlmae berät und unterstützt Sie in Fragen zum Datenschutz für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein.
Rechtsanwältin Bartlmae ist vom TÜV zertifizierte Datenschutzbeauftragte gemäß DSGVO und BDSG-neu.
Beratung externer und betrieblicher Datenschutzbeauftragter in rechtlichen Fragen zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.