Das „Medienrecht“ ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern hat sich vielmehr
aus unterschiedlichen Rechtsgebieten heraus entwickelt. Zum Medienrecht gehören unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze wie die Presse-und Rundfunkgesetze, das BGB, das StGB, das UWG, das Urheberrechtsgesetz
und das Telemediengesetz. Von besonderer Relevanz im Medienrecht ist aber auch das Grundgesetz mit seinen verfassungsrechtlich verankerten Rechten wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Das Medienrecht wird stark beeinflusst durch die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des BGH, EuGH und des BVerfG, beispielsweise im Bereich des Persönlichkeitsrechts.
aus unterschiedlichen Rechtsgebieten heraus entwickelt. Zum Medienrecht gehören unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze wie die Presse-und Rundfunkgesetze, das BGB, das StGB, das UWG, das Urheberrechtsgesetz
und das Telemediengesetz. Von besonderer Relevanz im Medienrecht ist aber auch das Grundgesetz mit seinen verfassungsrechtlich verankerten Rechten wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Das Medienrecht wird stark beeinflusst durch die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des BGH, EuGH und des BVerfG, beispielsweise im Bereich des Persönlichkeitsrechts.