Das Designrecht schützt die äußere Gestaltung und Formgebung neuer Produkte. Da erfolgreiches Design häufig Gegenstand von Nachahmungen ist, kann der Designer sich hiergegen durch die Eintragung eines Geschmacksmusters schützen. In bestimmten Fällen kann auch ein Schutz über das nicht eingetragene europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder den ergänzenden Leistungsschutz des Wettbewerbsrechts bestehen.

Die Rechtsberatung und –vertretung im Designrecht umfasst insbesondere:

  • Anmeldung von Geschmacksmustern
  • Beratung und Vertretung bei designrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung beim Schutz von Design  
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen bei Verstößen durch Nachahmung
  • Rechtsverteidigung bei Abmahnungen